Ich erinnere mich noch gut an ein Gespräch mit einer Freundin letztes Jahr. Sie arbeitet 80 Prozent, ihr Mann Vollzeit. Zusammen kommen sie auf rund 150'000 Franken Haushaltseinkommen – und jedes Mal bei der Steuererklärung kommt die Frustration: "Wir zahlen mehr als das unverheiratete Paar nebenan, obwohl wir genau gleich viel verdienen." Die sogenannte Heiratsstrafe. Jahrelang diskutiert, nie grundlegend gelöst.
Jetzt ist es passiert. Am 8. März 2026 hat das Schweizer Stimmvolk das Bundesgesetz zur Individualbesteuerung angenommen. Das Volksmehr war da – und damit ist der Systemwechsel besiegelt. Spätestens 2032 wird jede erwachsene Person in der Schweiz für sich selbst besteuert, unabhängig davon, ob sie verheiratet ist oder nicht.
Was das konkret bedeutet – für dich, für dein:e Partner:in, für eure Vorsorge – schauen wir uns heute Schritt für Schritt an.
Das alte System: Warum Heiraten steuerlich wehtun konnte
Die Schweiz besteuerte Ehepaare bisher gemeinsam. Das klingt simpel, hat aber einen grossen Haken: Werden zwei Einkommen addiert, landet man schnell in einer höheren Progressionsstufe. Die Steuer steigt überproportional.
Beide Effekte verschwinden mit der Individualbesteuerung. Zivilstand spielt steuerlich keine Rolle mehr. Das ist die Idee – aber wie jeder Systemwechsel hat auch dieser Gewinner und Verlierer.
Konkret führte das zu zwei gut bekannten Phänomenen:
Was sich ändert: Die Kernidee der Individualbesteuerung
Das neue System ist in der Grundidee simpel: Jede Person wird für sich allein besteuert. Einkommen und Vermögen werden nicht mehr zusammengezählt. Der gleiche Tarif gilt für alle – unabhängig vom Zivilstand.
Wichtig zu wissen
Das Bundesgesetz steht. Die direkte Bundessteuer wird vollständig auf Individualbesteuerung umgestellt. Bei den Kantons- und Gemeindesteuern hingegen haben die 26 Kantone Spielraum bei der Umsetzung – Tarife, Abzüge und Progressionskurven unterscheiden sich. Was in Zug gilt, kann sich von dem unterscheiden, was in Bern oder Genf zutrifft.
Der Zeitplan bis zur Umsetzung
8. März 2026
Volksabstimmung: Individualbesteuerung angenommen. Das Volksmehr ist erreicht.
2026–2031
Kantone passen ihre Tarife, Abzüge und IT-Systeme an. Der Bund koordiniert die Eidgenössische Steuerverwaltung.
Spätestens 2032
Das neue System tritt in Kraft. Jede erwachsene Person reicht eine eigene Steuererklärung ein.
Wer gewinnt – wer verliert?
Das ist die Frage, die wirklich zählt. Und die Antwort hängt davon ab, wie dein Haushalt aussieht. Ich gehe jetzt konkrete Zahlen durch – alles auf Basis der direkten Bundessteuer, berechnet von der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV).
Szenario 1: Doppelverdiener mit ähnlichem Einkommen – grosse Gewinner
Das klassische Beispiel: Beide Partner verdienen je 100'000 Franken. Heute werden die Einkommen zusammengezählt – 200'000 Franken, starke Progression. Die direkte Bundessteuer beläuft sich auf 9'202 Franken pro Jahr.
Neu wird jede Person für sich besteuert: je 2'623 Franken. Total 5'246 Franken. Das entspricht einer Einsparung von fast 4'000 Franken – allein bei der direkten Bundessteuer.
Szenario 2: Ungleiches Einkommen – moderater Gewinner
Er verdient 97'500, sie 52'500 Franken. Heute zahlen sie zusammen 3'581 Franken Bundessteuer. Neu sind es 2'736 Franken – also knapp 850 Franken weniger. Der Vorteil ist kleiner als beim 50/50-Paar, aber immer noch da.
Szenario 3: Einverdiener-Familie – klarer Verlierer
Er arbeitet 100 Prozent, sie ist zuhause. Heute nutzen sie den sogenannten Splitting-Effekt: Das eine Einkommen wird rechnerisch auf zwei Personen aufgeteilt, was die Progression mildert. Bundessteuer aktuell: 1'505 Franken.
Neu: 2'623 Franken. Das sind über 1'100 Franken mehr pro Jahr. Für Einverdiener-Familien mit hohem Einkommen wird die Mehrbelastung noch deutlicher.
Was auf verheiratete Paare konkret zukommt
Neben den reinen Steuerzahlen verändert die Individualbesteuerung auch, wie Paare finanzielle Entscheidungen treffen müssen. Hier sind die wichtigsten Punkte, die du schon heute auf dem Radar haben solltest:
1. Vermögen klar zuordnen
Heute wird das gemeinsame Vermögen eines Ehepaares zusammengezählt. Neu gilt: jede Person hat ihr eigenes steuerbares Vermögen. Das klingt logisch – ist aber in der Praxis oft kompliziert. Ein gemeinsames Konto, auf das beide einzahlen? Wer von beiden zahlt die Vermögenssteuer auf welchen Anteil?
Ein konkretes Beispiel: Ein gemeinsames Konto mit 100'000 Franken. Person A zahlt 70 Prozent ein, Person B 30 Prozent. Steuerlich muss dokumentiert werden, wem welcher Anteil gehört – und allenfalls müssen die Eigentumsrechte angepasst werden.
2. Immobilien und Hypotheken: Wer trägt was?
Bei Liegenschaften wird es besonders delikat. Stell dir vor: Wohnung im Steuerwert von 1'000'000 Franken, Eigentum 50/50, aber die Hypothek von 600'000 Franken läuft nur auf eine Person.
3. Separate Steuererklärungen – mehr Aufwand, mehr Verantwortung
Aus einer gemeinsamen Steuererklärung werden zwei. Das klingt nach doppeltem Aufwand – und das ist es, ehrlich gesagt, auch. Fristen, digitale Zugänge, Dokumentation: Wer das bisher zusammen erledigt hat, muss künftig mehr koordinieren. Und: Die Unterschrift des Partners entfällt. Jede Person trägt die alleinige Verantwortung für ihre eigene Erklärung.
4. Säule 3a und BVG – weiterhin individuell, aber mit neuer Logik
Die Säule 3a war schon immer individuell. Neu ist aber: Der Steuervorteil einer 3a-Einzahlung senkt künftig nur noch die eigene Progression – nicht mehr die des Paares. Das klingt technisch, hat aber konkrete Konsequenzen: Jede Person braucht eine eigene Vorsorgestrategie. BVG-Einkäufe wirken ausserdem nur noch für die einzahlende Person.
Die Herausforderungen für die Verwaltung – und für dich
1,7 Millionen zusätzliche Steuererklärungen: Das ist die Schätzung des Bundes für den Mehraufwand, der durch die Individualbesteuerung entsteht. Alle bisher gemeinsam veranlagten Ehepaare werden ab 2032 separat abgerechnet – von der Gemeinde bis zum Kanton.
26 Kantone, 26 Umsetzungen
Der Bund gibt den Rahmen vor – die direkte Bundessteuer ist klar geregelt. Aber jeder Kanton passt Tarife, Progressionskurven, Abzüge und IT-Systeme selbst an. Kanton Zürich könnte im ersten Jahr andere Übergangsregeln haben als Kanton Bern. Was für Rentner in Zürich gilt, muss für Rentner in Genf noch lange nicht dasselbe sein.
Praktische Konsequenz
Frühzeitig prüfen, welche kantonalen Regeln für dich gelten. In der Übergangsphase 2026–2032 werden Steuerprogramme, Formulare und Abzugsmöglichkeiten laufend angepasst. Wer zu spät reagiert, verliert Möglichkeiten – zum Beispiel BVG-Einkäufe oder 3a-Einzahlungen, die bis Jahresende erledigt sein müssen.
Digitalisierung: Chance und Hürde gleichzeitig
Das neue System erfordert digitale Zugänge, eigene Konten bei den kantonalen Steuerportalen und ein Verständnis für die neue Logik. Für digital affine Personen kein Problem – für ältere Menschen oder wenig technikaffine Paare könnte der Umstieg herausfordernd sein. Beratungsangebote werden hier wichtiger werden.
Was du jetzt schon tun kannst
Bis 2032 ist noch Zeit – aber die Entscheidungen, die heute getroffen werden, wirken schon morgen. Hier sind die Punkte, die ich als besonders relevant einschätze:
Das Gesamtbild: Eine Reform mit klaren Wertentscheiden
Die Individualbesteuerung ist kein technisches Update – sie ist ein Wertentscheid. Die Reform stärkt die wirtschaftliche Gleichbehandlung aller Paare, setzt Anreize für mehr Erwerbsarbeit (besonders für Frauen) und beseitigt eine lang beklagte Ungerechtigkeit für Doppelverdiener.
Gleichzeitig erhöht sie die Steuerlast für Einverdiener-Familien und macht die Steuerplanung für Paare komplexer. Der Bund rechnet mit rund 630 Millionen Franken weniger Einnahmen – Geld, das irgendwo kompensiert werden muss.
Ob das die richtige Reform ist, hängt letztlich davon ab, welche Familienmodelle und Werte man fördern möchte. Das hat die Abstimmung entschieden. Was jetzt zählt: verstehen, wie man die eigene Situation darin optimal positioniert.
Fazit
Wenn du in einem Doppelverdiener-Haushalt lebst, ist das eine echte Entlastung – handle sie nicht klein. Wenn du ein Einverdiener-Haushalt bist, lohnt es sich, mit einem Steuerberater zu rechnen, wann und wie ihr die Mehrbelastung durch andere Massnahmen – Säule 3a, Kinderabzüge, BVG – abfedert. Und wenn du Unternehmerin bist: Die individuelle Planung von Lohn, Dividende und Vorsorge wird noch wichtiger als sie es ohnehin schon war.
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