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Investments und Steuern: 7 praktische Tipps

Kennt ihr das? Es gibt Menschen, die sind so unglaublich effizient und gut organisiert, sie schaffen scheinbar immer mühelos alle Termine, Arbeit, Freunde, Haushalt, verpassen keinen regelmässigen Arztbesuch und beantworten jede SMS und WhatsApp sofort – und sind dabei auch stets noch gut gelaunt? Ich kenne solche Menschen und schaue immer mit Verwunderung zu, wie sie das meistern. Leider gehöre ich nicht zu ihnen. 

Admin und Organisation, nicht gerade meine grösste Leidenschaft. In irgendeinem Artikel hatte ich mal gelesen, dass es dafür jetzt sogar einen Begriff im Englischen gibt: «Errand Paralysis» - Erledigungslähmung oder die Unfähigkeit, kleine Erledigungen wie Emails schnell zu beantworten, Arztbesuche zu terminieren usw. einfach abzuarbeiten. Erfunden wurde dieser Begriff von Ann Helen Peterson, welche bereits vor einiger Zeit darüber berichtet hat. Ich habe mit Erleichterung festgestellt, dass es ganz so ausgeprägt, wie es bei ihr beschrieben wird, bei mir nicht ist, aber ich stelle «Erledigungslähmung» ganz klar vor allem bei einer Sache fest: den jährlichen Steuern. 

Ewig schiebe ich das immer mit Fristerstreckung vor mir her. Schier endlos scheint der Berg an Belegen vor allem für die Investments, welche es zu finden, sammeln und zu ordnen gilt. Jede Ausrede und andere Tätigkeiten sind willkommen, um nur das nicht zu machen. Bis der Zeitpunkt kommt, wo es einfach erledigt werden muss, widerwillig abgearbeitet wird und dann die wunderbare Erleichterung eintritt, es endlich geschafft zu haben. Und damit natürlich auch der Vorsatz, dies im nächsten Jahr zeitiger anzupacken. Ich bin keine Steuerberaterin und so habe ich mir Inputs und Tipps geholt von Alexander Troschel, Treuhänder mit eidg. Fachausweis und Partner bei Taxdone. Hier sind praktische Fakten und Tipps rund ums Thema Anlegen und Steuern für alle, die dem Steuerblues entkommen wollen.

Welche Steuern fallen bei Investments an?

Wegen der grossen Vielfalt an Produkten und Möglichkeiten an Investments gibt es eine ganze Sammlung an Regelungen, hier zusammenfassend eine nicht abschliessende Übersicht für dich als Privatanleger:in in der Schweiz: 

  • Kapitalgewinne: Private Gewinne aus der positiven Kursentwicklung z.B. von einer Aktie, wenn du beispielsweise für 100 Franken kaufst und für 150 verkaufst, ist dieser Kursgewinn in der Schweiz für Privatanleger:innen steuerfrei. Für alle, die oft mit Aktien handeln, ist zu beachten, dass es gewisse Kriterien zu erfüllen gibt, um als Privatanleger:in zu gelten und nicht als professionelle:r Anleger:in eingestuft zu werden. So müssen z.B. die verkauften Wertschriften vor dem Verkauf während mindestens 6 Monaten gehalten werden, die Kapitalgewinne sollten nicht mehr als 50% des Reineinkommens ausmachen, die Wertschriften sind nicht mit fremden Mitteln finanziert. Weitere Details dazu findest du in diesem Artikel von Moneyland. Da Kapitalgewinne steuerfrei sind, können Kapitalverluste auch nicht von der Steuer abgezogen werden.
  • Vermögenssteuer: Der Wert deiner Investments muss im Wertschriftenverzeichnis angegeben werden. Die Summe unterliegt dann der Vermögenssteuer.
  • Kapitalerträge: Erträge, die deine Investments erwirtschaften, wie Zinsen und Dividenden, gelten als Einkommen und müssen entsprechend versteuert werden. Hast du z.B. einen ETF, der ausschüttet, dann müssen diese Ausschüttungen versteuert werden.
  • Verrechnungssteuer: Das ist eine «vom Bund an der Quelle erhobene Steuer auf dem Ertrag des beweglichen Kapitalvermögens (insbesondere auf Zinsen und Dividenden)» und dient vor allem der Eindämmung der Steuerhinterziehung. Sie beträgt 35% und man erhält die Rückerstattung als Privatanleger:in in der Regel durch Aufrechnung mit der Kantonssteuer. Details dazu hier.   
  • Stempelsteuer: Das sind Umsatzabgaben, welche beim Kauf- und Verkauf von Wertschriften erhoben werden. Sie wird direkt von der Bank oder dem Broker eingezogen und beträgt für inländische Wertschriften 0,075% und für ausländische Wertschriften 0,15%. Ob es sich z.B. um einen inländischen oder ausländischen ETF handelt, erkennst du an der Wertpapierkennnummer, der ISIN-Nummer, welche mit dem Ländercode beginnt, inländische beginnen mit CH.

7 praktische Tipps, wie du die Steuern auf deine Investments in den Griff kriegst

Für die praktische Umsetzung hier ein paar Tipps, die wir zusammen mit Alexander Troschel im Gespräch gefunden haben:

  1. Zeitpunkt: Wichtig sind immer der Bestand und der Wert deiner Investments am 31.12. des Jahres, somit loht es sich, Belege aufzubewahren und für z.B. Krypto auch die Kurse festzuhalten.
  2. Abzüge, die du geltend machen kannst: Die Kosten, die dir für die Einkünfte und für die Betreuung des Vermögens entstehen, können in Abzug gebracht werden. Hierzu rät Alexander Troschel, die entsprechenden Belege von Vermögensverwaltungskosten, Depotgebühren, Bankspesen und Kosten für Steuerauszug etc. aufzubewahren. Nur gegen diese Nachweise kannst du diese von der Steuer absetzen.
  3. Bankbelege: Viele Schweizer Banken erstellen steuerkonforme Ausweise mit den notwendigen Angaben; zum Teil muss dieser Steuerausweis kostenpflichtig separat bestellt werden. Ausländische Banken erstellen Berichte nur im Rahmen der lokalen Anforderungen, was zum Teil nicht alle notwendigen Informationen beinhaltet. Wer viele verschiedene Investments hat und unterschiedliche Anbieter, muss die Dokumente entsprechend zusammentragen und es lohnt sich, alles richtig zu ordnen, wenn es eintrifft.  
  4. Ausländischer Steuerrückbehalt: Viele Länder haben mit der Schweiz Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen; wenn auf Dividenden oder Zinsen ausländischer Emittenten Steuer einbehalten wird, kann diese unter Umständen zurückgefordert werden. Alexander Troschel rät, dafür die Belege aufzubewahren. 
  5. Für alle, die Krypto haben: Dies ist wie Fremdwährung zu behandeln; dabei ist es egal, ob du einen Coin wie Bargeld aufbewahrst oder wie einen Kontostand bei der Bank, bei einer Kryptobörse oder in einer Cold Wallet hältst; du musst sie angeben und mit objektiv nachvollziehbaren Kursen bewerten – am besten zum Jahresende Kurse ausdrucken.
  6. Progression: Je nach Anlage kann es sinnvoll sein zu versuchen, Einkommen auf mehrere Jahre zu verteilen. So ist die Progression nicht so stark, d.h. auf den gleichen Betrag fällt die Steuer niedriger aus.
  7. Evergreen – Säule 3a: Wissen wahrscheinlich schon die meisten, die Einzahlungen können abgezogen werden. Es lohnt sich, den Maximalbetrag auszuschöpfen und allenfalls den gesparten Steuerbetrag nicht auszugeben, sondern separat in sinnvolle Investments anzulegen.

Es ist nicht so einfach mit den Steuern bei Investments und gäbe noch viel mehr zu sagen, zum Beispiel zur Vorsorge. Klar ist, wenn du viele verschiedene Investments hast oder vielleicht auch planst, dann kann sich Beratung von einem Spezialisten lohnen, um Steuertipps vor dem Anlegen zu bekommen, die richtigen Dokumente zu haben und Fehler zu vermeiden. Ich bin glücklich, es für dieses Jahr geschafft zu haben, mit dem festen Vorsatz, Anfang jeden Jahres meine Belege zu sammeln 😉. 

Anlegen und Steuern, welche Tipps habt ihr?

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