Leitfaden zur Finanzierung für LGBTQ+ Menschen
Gerade in den letzten Jahren haben Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender und queere oder fragende Menschen (LGBTQ+) viele Veränderungen erlebt. Ob sie historisch, gesellschaftlich oder rechtlich sind, es wird ihnen immer mehr Gleichheit und Schutz gewährt.
Doch leider stehen sie weiterhin immer noch vor vielen einzigartigen Herausforderungen, gerade wenn es um finanzielle Dinge geht.
Leider gibt es immer noch rechtliche Ungleichheiten, die LGBTQ+ Menschen ungeschützt lassen. Deshalb schauen wir uns das einmal genauer an.
Welche Herausforderungen erfahren LGBTQ+ Menschen?
Diese Bewegung ist erst vor relativ kurzer Zeit entstanden. Deshalb müssen die Betroffenen erst noch lernen, wie die finanziellen Herausforderungen für sie aussehen und wie sie damit umgehen können.
Das sind folgende Herausforderungen, mit denen sie sich konfrontiert sehen:
- Oft haben sie weniger für den Ruhestand gespart
- Die Familienplanung ist hier unwesentlich teurer, da meist mit künstlicher Befruchtung gearbeitet werden muss
- Sie möchten sich eher in Gemeinden einfinden, in denen sie gesellschaftlich eher akzeptiert sind. Diese Gebiete sind oft wesentlich teurer als andere Wohngegenden
Seit wann ist die gleichgeschlechtliche Ehe in der Schweiz erlaubt?
Die Schweiz hat sich im Vergleich mit anderen Ländern sehr viel Zeit gelassen, bis endlich gleichgeschlechtliche Paare heiraten durften.
Seit dem 1.1. 2007 durften sich Schwule und Lesben erstmalig in der Schweiz als Partnerschaft eintragen lassen. Zu dem Zeitpunkt war von Ehe noch nicht die Rede. Die Ehe zwischen gleichgeschlechtlichen Paaren ist tatsächlich in der Schweiz erst seit dem 1.7.2022 möglich.
Das Gute war, dass zu einem Preis von 75 Schweizer Franken die eingetragene Partnerschaft in eine Ehe umgewandelt werden konnte.
Das war ein grosser Schritt für die Bewegung, hatte sie doch etliche Vorteile.
Die beiden Partner konnten eine Errungenschaftsbeteiligung eingehen, durften gemeinsam adoptieren und auch die gemeinsame Elternschaft ab der Geburt eines Kindes haben.
Bei der Elternschaft gibt es allerdings Unterschiede. Ein lesbisches Paar hat die gemeinsame Elternschaft über ein Kind. Bei homosexuellen Paaren ist das leider nicht möglich, da die Leihmutterschaft in der Schweiz verboten ist. Möchte ein homosexuelles Paar dennoch die gemeinsame Elternschaft haben, muss das Kind im Ausland ausgetragen werden und der nicht leibliche Vater kann dann nachträglich das Kind in der Schweiz adoptieren.
Bei der Witwen-/Witwerrente gilt, dass nur der darauf Anspruch hat, der Kinder unter 18 Jahren hat. Bei lesbischen Paaren ist es allerdings so, dass sie die Rente unabhängig von dem Alter der Kinder haben, wenn sie älter als 45 Jahre alt sind und seit mindestens 5 Jahren verheiratet sind. Dazu erhalten homosexuelle Partnerinnen auch eine höhere Rente als ihre männlichen Kollegen.
Diskriminierung von Männern bei der Witwerrente. Sie erhalten weniger Rente als homosexuelle Partnerinnen.
Weiterhin Ungleichheiten für LGBTQ+ Menschen
Leider ist die Gleichheit in der Schweiz weiterhin nur auf dem Papier existent. Weiterhin gibt es im Bereich der Gesundheit Ungleichheiten bei LGBTQ+ Personen.
Die BAG hat im Jahr 2023 von der Hochschule Luzern einen Forschungsbericht zur Gesundheit von LGBTQ+ Personen erstellen lassen.
Dabei wird gezeigt, dass es gerade in den Bereichen sexuelle Gesundheit, psychische Gesundheit und Substanzkonsum bei LGBTQ+ Menschen weiterhin Ungleichheiten gibt.
Oft müssen die Betroffenen ein Verfahren gegen Diskriminierung in der Gesundheitsversorgung anstreben. Viele schrecken allerdings davor zurück aus Angst vor Diskriminierung. Sie vertrauen den Behörden nicht und verzichten lieber auf die ihnen zustehenden Gesundheitsleistungen.
Bei der BAG kannst du als Betroffene:r weiterführende Informationen einsehen.
Auf der Agenda der Schweiz steht für das Jahr 2023 die Eingliederung von LGBTQ+ für die Gleichstellung und die Bekämpfung der Diskriminierung.
Schwierigkeiten bei Geschlechtsumwandlungen
Zu den finanziellen Hürden der LGBTQ+ Gemeinschaft gehören auch die Kosten für eine Geschlechtsumwandlung. Die können schnell mal etliche zehntausend Schweizer Franken betragen.
Grundsätzlich ist die Geschlechtsumwandlung in der Schweiz eine Kassenleistung. Dafür ist die Voraussetzung allerdings, dass sowohl psychiatrische und endokrinologische Untersuchungen gemacht werden und dann ab dem 25. Lebensjahr eine zweijährige Beobachtung stattfindet, bevor der Operation zugestimmt werden kann.
Du kannst dir selbst vorstellen, unter welcher bereits schwierigen psychischen Belastung ein Mensch steht, der sein Geschlecht wechseln möchte. Nun macht es der Staat auch noch schwieriger, indem er genau dieser Person noch diverse Tests verschreibt.
Manchmal lohnt sich eine Heirat auch nicht
Wir haben bereits über viele Vorteile gesprochen, wenn homosexuelle Paare heiraten. Tatsächlich gibt es allerdings auch Bereiche, in denen es sich nicht lohnt, verheiratet zu sein.
Schauen wir uns die Rente im Alter an. Wenn ein homosexuelles Paar verheiratet ist, ist die Rente auf 150% der maximalen Einzelrente von 2.450 CHF beschränkt. Es werden hier also maximal 3.675 CHF ausgezahlt. Das bedeutet, dass ein verheiratetes Paar 1.225 CHF weniger bekommt als ein nicht verheiratetes Paar.
Leider ist die Gleichheit der LGBTQ+ noch ein weiter Weg. Es bleibt zu hoffen, was im Jahr 2024 beschlossen wird. Wir werden dich auf dem Laufenden halten.
Welche Ungleichheiten hast du noch in diesem Bereich erlebt?
Solltest du ein Kleinunternehmen gründen wollen, buche am besten noch unseren Kurs „Erfolgreiche finanzielle Führung von Kleinunternehmen“. Wir machen dabei keinen Unterschied bei der sexuellen Orientierung, denn uns sind Menschen aller Geschlechter wichtig.