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Rechtliche Unterschiede zwischen Konkubinat und Ehe in der Schweiz

Rechtliche Unterschiede zwischen Konkubinat und Ehe in der Schweiz

Gerade in der modernen Gesellschaft stellt sich die Frage immer häufiger, ob Paare in einem Konkubinat oder der Ehe zusammenleben möchten. Viele halten die Ehe für überholt und sagen, dass sie keinen Trauring brauchen, um zusammen zu bleiben.

Aber die Ehe ist nicht nur die Frage eines Ringes oder eines offiziellen Dokumentes. Paare sind rechtlich unterschiedlich gestellt, je nachdem, ob sie im Konkubinat oder einer Ehe leben. Diese Unterschiede möchten wir dir heute erklären.

Eherecht in der Schweiz: Wenn du und dein Partner in der Schweiz heiraten möchtet, unterliegt ihr dem Schweizer Eherecht. Dieses Gesetz regelt verschiedene Aspekte der Ehe, einschließlich der finanziellen Verantwortung, des Erbrechts und des Scheidungsverfahrens.

Konkubinat in der Schweiz: Im Konkubinat leben unverheiratete Paare in einer Partnerschaft, ohne eine formelle Ehe einzugehen. Hier sind die wichtigsten rechtlichen Unterschiede zwischen dem Konkubinat und der Ehe in der Schweiz:

Erbrecht:

  • Ehe: In einer Ehe ist der überlebende Ehepartner gesetzlicher Erbe und hat Anspruch auf einen Anteil des Vermögens des verstorbenen Ehepartners, wenn dieser keine letztwillige Verfügung (Testament) hinterlassen hat.
  • Konkubinat: Im Konkubinat gibt es keine automatischen erbrechtlichen Ansprüche. Ohne ein Testament oder einen Erbvertrag erbt der überlebende Partner normalerweise nichts vom Vermögen des verstorbenen Partners.

Es ist daher ratsam, im Konkubinat ein Testament zu erstellen, um sicherzustellen, dass der Partner im Todesfall berücksichtigt wird.

Vermögensaufteilung:

  • Ehe: Bei einer Scheidung oder im Todesfall wird das Vermögen, das während der Ehe erworben wurde, in der Regel zwischen den Ehepartnern geteilt. Dies gilt auch für Schulden, die während der Ehe aufgenommen wurden.
  • Konkubinat: Im Konkubinat behält jeder Partner normalerweise das Eigentum an seinem eigenen Vermögen. Es gibt keine automatische Vermögensaufteilung im Konkubinat, es sei denn, es wurde ein entsprechender Vertrag abgeschlossen.

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Unterhaltsansprüche:

  • Ehe: Im Falle einer Scheidung können Unterhaltsansprüche zwischen den Ehepartnern geltend gemacht werden, insbesondere wenn ein Ehepartner während der Ehe weniger verdient hat oder aufgrund der Ehe finanziell benachteiligt wurde.
  • Konkubinat: Im Konkubinat gibt es keine automatischen Unterhaltsansprüche. Jeder Partner ist normalerweise für seine eigenen finanziellen Angelegenheiten verantwortlich.

Steuern:

  • Ehe: Verheiratete Paare können in der Schweiz unter bestimmten Umständen von Steuervorteilen profitieren, insbesondere wenn sie ein gemeinsames Einkommen haben.
  • Konkubinat: Im Konkubinat werden Steuern getrennt behandelt, und es gibt normalerweise keine gemeinsame steuerliche Veranlagung.

Sorgerecht für Kinder:

  • Ehe: Bei Ehepaaren wird das Sorgerecht für gemeinsame Kinder normalerweise gemeinsam ausgeübt, es sei denn, es gibt besondere Umstände, die eine andere Regelung erfordern.
  • Konkubinat: Im Konkubinat wird das Sorgerecht normalerweise von der Mutter ausgeübt, es sei denn, es wurde eine andere Vereinbarung getroffen oder es liegen besondere Gründe vor.

Es ist wichtig zu beachten, dass die rechtlichen Unterschiede zwischen Konkubinat und Ehe in der Schweiz je nach kantonaler Gesetzgebung variieren können. Einige Kantone können spezifische Bestimmungen haben, die die rechtlichen Aspekte des Konkubinats regeln.

Das alles sind Punkte, die es zu beachten geht. Letztlich geht es zwar um eine gute Partnerschaft, du möchtest sicherlich aber auch mit deinem Partner gut finanziell und auch in der Vorsorge aufgestellt sein.

Was sind deine Tipps hinsichtlich Konkubinat und Ehe in der Schweiz?

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