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Was ist der Vorsorgeauftrag und wie gehst du mit ihm um?

Was ist der Vorsorgeauftrag und wie gehst du mit ihm um?

Ich weiss, es ist ein sensibles Thema und wir alle möchten am liebsten gar nicht darüber nachdenken, dass wir eines Tages nicht mehr in der Lage sind, Dinge selbst für uns zu regeln. Wir können jetzt alle den Kopf in den Sand stecken und die Haltung einnehmen, dass uns das nicht passieren wird, aber das wäre ehrlich gesagt ein wenig zu einfach. Ausserdem ist es für deine Angehörigen teils schwer, Dinge für dich zu regeln oder sie wissen nicht, was dein Wunsch ist.

Deshalb ist es besser, dass du heute schon darüber nachdenkst und vorgesorgt hast.

Was ist der Vorsorgeauftrag? Es handelt sich dabei um ein rechtliches Instrument, das es dir ermöglicht, schon vorher Entscheidungen über persönliche, finanzielle und gesundheitliche Angelegenheiten zu fällen. Es geht hier darum, dass deine Interessen und Wünsche respektiert werden und vor allen Dingen, dass sie auch so umgesetzt werden, wie du es dir vorstellst, falls du in der Zukunft in einer Situation sein solltest, in der du das selbst nicht mehr kannst.

Dabei gibt es verschiedene Dinge, die angeschnitten werden. Es kann sein, dass dabei eine Vertrauensperson oder ein:e Bevollmächtigte:r benannt wird, der gewisse Entscheidungen für dich fällen darf. Es kann um praktische Dinge gehen wie das Verwalten deiner Bankkonten und deines Vermögens, aber auch persönliche Belange betreffen wie die Regelung der Wohnsituation und wie vielleicht deine Haustiere betreut werden.

Es kann aber auch um solche Dinge gehen, wie medizinische Entscheidungen für dich zu fällen, falls du selbst nicht mehr in der Lage dazu bist. Du bestimmst vorher, welchen medizinischen Behandlungen oder lebenserhaltenden Massnahmen zugestimmt werden darf oder welche abgelehnt werden.

Es lohnt sich, vorher einen Rechtsanwalt zu konsultieren. So stellst du sicher, dass dein Vorsorgeauftrag den geltenden rechtlichen Anforderungen entspricht.

Was kannst du machen, um damit umzugehen?

Es empfiehlt sich, einige Dinge bei der Erstellung und Umsetzung deines Vorsorgeauftrags zu beachten.

  • Bereiche, die abgedeckt werden sollen: Denke vorher darüber nach, was Dinge sind, die dir wichtig sind. Welche Dinge möchtest du vorher bestimmen, wenn du es selbst nicht mehr können solltest. Du selbst bestimmst, in welchem Umfang du einen Vorsorgeauftrag erstellst
  • Bestimme deine Vertrauensperson: Hier ist es wichtig, dass du jemanden bestimmst, dem oder der du voll und ganz vertrauen kannst. Es ist auch eine gute Idee, vorher mit dieser Person ein Gespräch zu führen und sie auch zu fragen, ob sie das machen wird für dich.
  • Halte deine Wünsche schriftlich fest: Im Gespräch mit deiner Vertrauensperson empfehle ich dir, deine Wünsche schriftlich festzuhalten. So kannst du sicherstellen, dass auch nichts missverstanden wird und genau deinen Wünschen entsprechend umgesetzt wird.
  • Erstelle deinen Vorsorgeauftrag: Wenn alle Dinge besprochen wurden, erstelle deinen Vorsorgeauftrag zusammen mit deiner Vertrauensperson. Hier wird klar festgelegt, was die jeweiligen Anweisungen und Befugnisse sind.
  • Erstelle Kopien: Ist der Vorsorgeauftrag geschrieben, ist es wichtig, dass du Kopien davon erstellst und sie an relevante Personen und Institutionen verteilst. Das sind die Vertrauensperson selbst, dein Hausarzt oder deine Hausärztin, dein Bankinstitut und auch das örtliche Krankenhaus, je nachdem, was du alles in deinem Vorsorgeauftrag festgelegt hast.

Tipp von meiner Seite: Halte deinen Vorsorgeauftrag aktuell

Wenn du deinen Vorsorgeauftrag fertig geschrieben hast, bedeutet es nicht, dass er in Stein gemeisselt ist und es daran nie wieder eine Änderung geben darf.

Dein Leben entwickelt sich weiter und es kann mit der Zeit sein, dass sich deine Einstellungen zu manchen Dingen ändern oder sich deine finanzielle oder persönliche Lage verändert.

Es kann auch sein, dass du deine Vertrauensperson ändern musst. Es ist zwar nicht so häufig, aber stell dir einfach vor, dass der Kontakt zu der Person abbricht oder diese Person selbst nicht in der Lage ist, für sich selbst zu sorgen oder vielleicht sogar verstirbt. In dem Fall bist du dann in der Lage, die Vertrauensperson neu zu benennen.

Du kannst im Übrigen auch verschiedene Personen für verschiedene Bereiche deines Vorsorgeauftrags benennen.

Was passiert nun, wenn du wirklich nicht mehr in der Lage bist, deine Entscheidungen selbst zu treffen?

Ich hoffe es natürlich für Niemanden, aber wenn der Fall eintreten sollte und du wirklich nicht in der Lage sein solltest, deine Entscheidungen selbst zu fällen, tritt der Vorsorgeauftrag in Kraft.

Die von dir benannte Vertrauensperson ist dann mit dem Auftrag betraut, die von dir im Auftrag genannten Anweisungen genau so auszuführen oder ausführen zu lassen. Deshalb ist es auch wichtig, dass du eine Kopie zum Beispiel bei deinem örtlichen Krankenhaus einreichst, damit auch dort das Personal Bescheid weiss, was zu tun ist im Falle des Falles.

Deine Vertrauensperson ist natürlich auch dazu verpflichtet, sich an geltendes Recht zu halten und in deinem besten Interesse zu handeln.

Ich möchte hier nur als Beispiel die Sterbehilfe nennen, oder Freitodbegleitung, wie sie genannt wird. Aktuell ist das in der Schweiz erlaubt. Wenn sich aber einmal die rechtliche Lage ändern sollte und das in der Schweiz nicht mehr gestattet ist, darf deine Vertrauensperson einer solchen Massnahme natürlich nicht zustimmen.

Zusammenfassend möchte ich dazu sagen, dass der Vorsorgeauftrag ein wertvolles Instrument ist. Du stellst sicher, dass deine Wünsche und Interessen respektiert werden, wenn du es selbst nicht mehr kannst. So kannst du aktiv für deine Zukunft vorsorgen und sicherstellen, dass du selbstbestimmt bleibst, auch wenn du auf Unterstützung angewiesen bist.

Welche Tipps hast du noch hinsichtlich des Vorsorgeauftrags?

Um nun das Thema eher auf die aktuelle Situation in deinem Leben zu lenken: Wenn du schon immer davon geträumt hast, dein eigenes Unternehmen zu gründen, aber immer nicht sicher warst, wie du es anfassen solltest, buche am besten unseren Kurs „Erfolgreiche finanzielle Führung von Kleinunternehmen“.

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