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Die 10 häufigsten Fragen zur Säule 3a

Die 10 häufigsten Fragen zur Säule 3a

Wir stellen immer wieder fest, dass viele Schweizer:innen das System zur Altersvorsorge nicht so gut verstehen. Zugegeben, es ist auch komplex, aber absolut kein Hexenwerk.

Die Schweizer Altersvorsorge besteht aus 3 Säulen

  • 1. Säule der staatlichen Vorsorge
  • 2. Säule der beruflichen Vorsorge
  • 3. Säule der privaten Vorsorge

Die 3. Säule ist die freiwillige Vorsorge. Sie wird dazu genutzt, Vorsorgelücken in den ersten beiden Säulen zu schliessen. Viele Schweizer:innen nutzen sie aber auch, um ihre Rente zu erhöhen und sich im Alter einen guten Lebensstandard zu leisten.

Bei der 3. Säule gibt es noch die Unterteilung in Säule 3a und Säule 3b.

Die Säule 3a ist die gebundene Vorsorge. Das bedeutet, dass das Geld, das du dort gespart hast, für deine Altersvorsorge bestimmt ist.

Die Säule 3b ist die freie Vorsorge, mit der du selbst entscheiden kannst, wie du dein Geld investierst. Hier bist du flexibler, hast aber auch nicht die steuerlichen Vorteile wie in der Säule 3a.

Wir möchten dir hier heute die 10 häufigsten Fragen zur Säule 3a beantworten.

Wie viel darfst du in die Säule 3a einzahlen?

Zuerst einmal ist es wichtig zu wissen, dass jeder in die Säule 3a einzahlen darf, der in der Schweiz lebt und arbeitet.

Wenn du bereits einer Pensionskasse angeschlossen bist und bei einem Arbeitgeber angestellt bist, darfst du pro Jahr maximal einen Betrag von 7.056 CHF in die Säule 3a einzahlen.

Wenn du selbstständig bist und keiner Pensionskasse angeschlossen bist, darfst du maximal 20% deines Nettoeinkommens, aber maximal einen Betrag von 35.280 CHF pro Jahr in die Säule 3a einzahlen.

Darfst du mehr als den maximalen Betrag in die Säule 3a einzahlen?

Leider darfst du nicht mehr als den maximalen Betrag in die Säule 3a einzahlen. Wenn du das doch machst, wird der überschüssige Betrag von der Bank oder Versicherung automatisch an dich zurück erstattet.

Die einzige Ausnahme ist das Jahr der Pensionierung. Hier darfst du doppelt einzahlen, solange der Gesamtbetrag die Summe von 35.280 CHF nicht überschreitet.

Hier ist allerdings Vorsicht geboten, denn es kann sein, dass in deinem Kanton die Steuerlast höher ist, wenn du nicht mehr in die Pensionskasse einzahlst. Es ist also ratsam, dies in der Steuerbehörde deines Kantons nachzufragen.

Was sind die Vorteile der Säule 3a?

Zuerst einmal ist der grösste Vorteil, dass du im Alter mehr Geld zur Verfügung hast oder dir auch keine Sorgen darum machen brauchst, wenn es Lücken in der staatlichen und beruflichen Versorgung gibt.

Weiterhin darfst du dich darüber freuen, dass die Säule 3a dir auch steuerliche Vorteile bietet.

Diese steuerlichen Vorteile erhältst du bereits während der Einzahlungen, also jeden Monat. Die Steuerentlastung hängt von deinem Einkommen ab. Hier kannst du am besten bei deinem Anbieter oder in der Steuerbehörde deines Kantons nachfragen, wie hoch die steuerliche Entlastung ist.

Zahlst du auf die Säule 3a Steuern?

Der grosse Vorteil der Säule 3a ist, dass du steuerliche Vorteile geniesst. Sie werden von deinem Bruttoeinkommen abgezogen. Deine Steuerlast verringert sich also.

Beispiel: Wenn du jedes Jahr 100.000 CHF verdienst und 6.883 CHF einzahlst, ist der Restbetrag für deine Steuern nur noch 93.117 CHF hoch.

Ist es möglich, mehrere 3a Konten zu besitzen?

Grundsätzlich darfst du dir mehrere Säule 3a Konten einrichten.

Es kann im Hinblick auf die Steuer sogar sehr sinnvoll sein. Der Vorteil ist, dass du dir die Bezüge auf verschiedene Jahre verteilt auszahlen lassen kannst.

Es ist nicht sinnvoll, sich das Guthaben zusammen mit dem der Pensionskasse auszahlen zu lassen. Der Grund dafür ist, dass sich die Steuerlast auf dein gesamtes Einkommen berechnet. In manchen Kantonen kann es sogar sein, dass die Bezüge des Ehepartners mit eingerechnet werden.

Deshalb sich lieber die Bezüge der verschiedenen Konten zu unterschiedlichen Zeitpunkten auszahlen lassen.

Bis wann musst du in die Säule 3a einzahlen?

Die Zahlungen in die Säule 3a sind freiwillig. Wenn du dich aber dazu entschieden hast, in diese Säule einzuzahlen, sind die Prämien monatlich fällig.

Es ist nur möglich, sich von den Zahlungen befreien zu lassen, wenn du erwerbsunfähig wirst oder verstirbst.

Es empfiehlt sich, so früh wie möglich in die Säule 3a einzuzahlen.

Du darfst auch über dein Renteneintrittsalter noch Prämien leisten. Bei Frauen ist dann aber im Alter von 69 Jahren und bei Männern mit 70 Jahren Schluss.

Ab wann kann das Geld aus der Säule 3a bezogen werden?

Du kannst die Bezüge aus der Säule 3a frühestens fünf Jahre vor oder fünf Jahre nach der Pensionierung beziehen.

Es gibt auch Ausnahmen, in denen du die Bezüge vorzeitig ausgezahlt bekommen kannst. Diese Ausnahmen sind:

  • Auswanderung
  • Einstieg in die Selbstständigkeit
  • Finanzierung von Wohneigentum, das du selbst nutzt
  • Einkauf in die Pensionskasse
  • Rückzahlung von Hypotheken
  • Erwerbslosigkeit
  • Tod

Dabei ist es allerdings wichtig zu wissen, dass der Betrag, den du beziehst, genauso wie dein Einkommen besteuert wird.

Was passiert mit den Bezügen der Säule 3a nach deinem Tod?

Du brauchst dir keine Sorgen zu machen, wenn du vorzeitig versterben würdest. Die Bezüge werden dann im Rahmen der Begünstigungsverordnung vererbt.

Wenn du verheiratet bist, erhält dein:e Ehepartner:in die Bezüge. Auch wenn du dich in einer Lebenspartnerschaft in den letzten 5 Jahren befunden hast, erhält dein:e Lebenspartner:in das Geld.

Auch deine Kinder erhalten die Bezüge oder auch Personen, die in den letzten 5 Jahren vor dem Ableben in erheblichem Masse unterstützt wurden.

Ansonsten können deine Eltern oder Geschwister und andere Erben das Geld erhalten.

Die Personen, die die Bezüge erhalten, müssen Erbschaftssteuer darauf bezahlen.

Wie wird das Geld der Säule 3a angelegt?

Die Bezüge, die in die Säule 3a eingezahlt werden, sind immer bis zum Eintritt in dein Pensionsalter angelegt.

Es gibt grundsätzlich drei Möglichkeiten:

  1. Du zahlst in die gebundene Vorsorgeversicherung bei einem Versicherungsunternehmen ein
  2. Du zahlst bei Banken ein
  3. Du kannst auch in Stiftungen einzahlen

Wenn du dann in die Rente eintrittst, kannst du dir die Beträge auszahlen lassen.

Wie investierst du dein Geld am besten?

Diese Frage ist nicht so leicht zu beantworten, da es sehr individuell ist, was du möchtest.

Wir geben dir den Rat, nach folgenden Dingen Ausschau zu halten, wenn du dich für eine Anlageform interessierst.

Zum einen solltest du nach versteckten Gebühren schauen. Zum anderen sollte dir das Anlagemodell klar sein und gut verständlich sein.

Wir hoffen, dass wir dir mit 10 am häufigsten gestellten Fragen ein wenig weiterhelfen konnten.

Hast du darüber hinaus noch weitere Fragen zur Säule 3a?

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