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Finanzielle Vorsorge in der Schweiz - was du dazu wissen solltest

Was solltest du zum Thema Vorsorge in der Schweiz wissen?

Tipps, wie du richtig deine Vorsorge planst und welche Fallen es dabei zu vermeiden gilt

Die Lebenserwartung der Menschen in der Schweiz steigt immer weiter. Aktuell wirst du als Mann ca. 81,9 Jahre und als Frau 85,6 Jahre alt (im Durchschnitt). Mit jedem weiteren Jahr kommen 1-2 Monate dazu.

Das sind zum einen zwar gute Nachrichten, es bedeutet in der Praxis allerdings auch, dass du mehr Geld brauchst, um deine Vorsorge für das Alter zu sichern.

Dazu stehen dir die 3 Säulen der Altersvorsorge zur Verfügung. Diese haben aber auch ihre Tücken. Wir helfen dir hier mit praktischen Tipps die häufigsten (unnötigen) Fallen zu vermeiden und damit dein Geld auch wirklich für ein langes Leben jetzt schon arbeitet.

Wie kannst du AHV Lücken vermeiden?

Als wichtigste Säule und damit die erste gilt die AHV. Hier ist ganz einfach gesprochen geregelt, wie der Wegfall deines Erwerbseinkommens gedeckt ist, auch bei Alter oder Tod. Dabei ist sowohl die Altersrente als auch die Hinterlassenenrente gemeint, also die Witwen- oder Waisenrente.

Für die AHV wird eine lückenlose Anzahl an Beitragsjahren ab dem 20. Lebensjahr zugrunde gelegt. Aktuell beträgt die Anzahl an Jahren für Frauen 43 (nach eingeführter AHV Reform 44) und Männer 44 Jahre.

Die AHV ist ebenfalls an das Einkommen gekoppelt. Um die maximale Rente von 2390 Franken für Einzelpersonen und 3585 für Ehepaare im Monat zu erhalten, brauchst du ein Einkommen von ca. 86.040 Franken im Jahr. Dieser Betrag wird dann für die gesamte Beitragszeit gerechnet.

Soweit so gut - nun kommen wir aber zu den Stolperfallen in der AHV. Solltest du ein Jahr nicht gearbeitet oder in die AHV eingezahlt haben, werden dir später ca. 2,3 % pro Jahr an Rente gekürzt. Solltest du dich also zum Beispiel längere Zeit nicht in der Schweiz aufhalten oder studieren oder bei verschiedenen Arbeitgebern nur für kurze Zeit tätig gewesen sein, können diese Beitragslücken entstehen. Aber auch Personen, die nicht erwerbstätig waren oder sich haben scheiden lassen, können diese Lücken haben, falls sie es verpasst haben sollten, den Mindestbeitrag einzuzahlen.

Um unnötige Lücken in der AHV zu vermeiden: überprüfe dein individuelles Konto (Auszug bestellen hier), wenn dir Beitragsjahre fehlen. Du hast dann die Möglichkeit, bis zu 5 Jahre rückwirkend die fehlenden Beiträge nachzuzahlen.

Freiwillige, private Vorsorge mit der Säule 3a und ihre Vorteile

Du kannst natürlich auch eine freiwillige private Vorsorge aufbauen, um dein Finanzpolster für das Alter zusätzlich zu sichern. Dabei solltest du auf folgende mögliche Fallen achten:

  • Du kannst in die Säule 3a nur einzahlen, wenn du auch ein erwerbstätiges Einkommen (im Sinne der AHV) hast. Wenn du z.B. nicht arbeitest, dann kannst du keine Säule 3a haben und es ist ideal wenn du in dieser Zeit Geld auf ein separates Konto beiseite legst.
  • Dein Säule 3a Konto kannst du jeweils nur auf einmal beziehen, und es wird dann auch so (mit einem tieferen Steuersatz) versteuert. Es lohnt sich, verschiedene 3a Konten zu haben , die du dann im Bedarfsfall, z.B. jedes Jahr unterschiedlich auflösen kannst.
  • Der jährliche maximale Beitrag kann immer nur in dem jeweiligen Jahr eingezahlt werden. Zahlst du in einem Jahr weniger ein, dann kannst du das später nicht mit einer grösseren Zahlung „nachholen“. Daher lohnt es sich nach Möglichkeit die jährlichen Beiträge voll auszuschöpfen.
  • Mehr als den jährlichen maximalen Betrag einzahlen geht nicht. Zahlst du in einem Jahr mehr ein, dann kommt der Überschuss wieder zu dir zurück, da der Steuervorteil nur bis zum Maximalbetrag gültig ist.
  • Nur auf dem Sparkonto kann deine Säule 3a bei den gegenwärtig immer noch sehr tiefen Zinsen langfristig nicht optimal wachsen. Da gerade dieses Geld lange auf dem Konto liegen wird, kannst du mit Wertschriften zusätzlich deine Erträge steigern, z.B. indem Du verschiedene Lösungen in Anspruch nimmst (z.B. ein Säule 3a als Sparkonto, ein anderes in Wertschriften) oder, falls du grossen Respekt vor dem Risiko hast, einen geringen Anteil von 5-10% in Wertschriften anlegst.

Diese Fallen gibt es, wenn du Teilzeit oder für mehrere Arbeitgeber arbeitest

Arbeitest du teilzeit (aktuell 19 % Männer und  51 %Frauen die TZ arbeiten in der Schweiz), dann gibt es bei der Pensionskasse, der zweiten Säule, einige Punkte auf die du achten solltest:

  • Mindesteinkommen für deine berufliche Vorsorge: Das Mindesteinkommen damit du in der Pensionskasse versichert sein kannst beträgt 22.050 Franken im Jahr. Generell gilt zwar, dass du keine Pensionskasse hast, wenn dein Einkommen darunter liegt, aber Arbeitgeber können auch Arbeiter mit weniger Lohn zu einer Versicherung zulassen. Darüber hinaus hast du selbst die Möglichkeit, dich bei der Auffangsstiftung BVG freiwillig versichern zu lassen, wenn du mehrere Einkommen hast und die Summe aller Verdienste über dem Mindesteinkommen liegt.
  • Zahlungen in die Pensionskasse bei mehreren Jobs: Hast du verschiedene Jobs und somit mehrere Arbeitgeber:innen, dann hast du allenfalls auch mehrere Pensionskassen. Jede zieht dir dann einen Koordinationsabzug ab in Höhe von 25.095 Franken. Wie du dir vorstellen kannst, wird dadurch dein versichertes Einkommen deutlich gemindert. Um dieser Falle zu entgehen, kannst du die Pensionskasse eines Arbeitgebers zur „Hauptpensionskasse“ ernennen, oder die Stiftung BVG nutzen. Dann wird nur einmalig der Koordinationsabzug fällig und nicht für jede:n einzelne:n Arbeitgeber:in.

 

Was ist der Koordinationsabzug?

Der Koordinationsabzug wird von deinem massgebenden Lohn abgezogen, um den koordinierten Lohn zu bestimmen. Aktuell beträgt er 25.725 CHF. Das sind 7/8 der maximalen Rente.

Der Koordinationsbeitrag für Teilzeitarbeiter:innen: Dieser Beitrag wird abgezogen, damit sichergestellt wird, dass der Anteil des in der AHV versicherten Lohnes nicht noch einmal in der Pensionskasse versichert wird. Der Lohnanteil liegt aktuell bei 25.095 Franken. Es wird also nur alles versichert, das über diesen Betrag hinaus geht. Wenn du dich absichern möchtest, solltest du mit deinen Arbeitgebern sprechen und sie nach Massnahmen fragen, bei denen du einen tieferen Koordinationsabzug hast. Es gibt entsprechende Modelle für Teilzeitarbeiter:innen oder Personen, die für mehrere Arbeitgeber:innen arbeiten.

Wie du siehst, ist es also gerade für Teilzeitarbeiter:innen und Personen mit verschiedenen Arbeitgeber:innen wichtig, dass Sie sich entsprechend gut absichern. Man sagt in der Fachwelt, dass man ein Erwerbspensum von 60-70 % haben sollte, damit man im Alter keine grossen Nachteile hat.

Leider muss man allerdings sagen, dass das Schweizer System noch nicht ausreichend auf verschiedene Modelle wie Teilzeit oder verschiedene Arbeitgeber ausgerichtet ist. Du solltest also sehr genau darauf achten, was sich für dich lohnt und wie du deine Absicherung im Alter gestaltest.

In der Zwischenzeit solltest du nicht verzweifeln und dir Sorgen ums Alter machen, denn wie sagte schon Paulchen Panther: "Heute ist nicht aller Tage, ich komm wieder, keine Frage."

Welche Tipps habt ihr noch, wie man sich für sein Alter absichern kann?

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