Man ist immer froh, wenn alle gesund nach Hause kommen – und gleichzeitig fragt man sich manchmal, ob man im Fall der Fälle gut genug vorgesorgt hat. Viele Frauen beschäftigen sich damit, wenn sich die Familiensituation verändert, ein neuer Lebensabschnitt beginnt oder Unsicherheit im Job dazu kommt. Was passiert, wenn plötzlich ein Einkommen wegfällt? Wie sichert man die Kinder ab, wenn etwas passiert – sei es Krankheit, Unfall, Trennung oder Tod?
Hier findest du einige aktualisierte Fakten und Tipps, die dir helfen können, deine Familie finanziell abzusichern – ohne Panik, aber mit Struktur.

Was kostet ein Kind in der Schweiz?
Die finanziellen Belastungen von Familien sind auch 2025 ein viel diskutiertes Thema. Gemäss aktuellen Erhebungen gibt ein Paar pro Kind bis zum 20. Lebensjahr durchschnittlich rund 370'000 Franken aus. Diese Summe beinhaltet Ausgaben für Wohnen, Ernährung, Kleidung, Bildung, Freizeit, Gesundheit – je nach Alter des Kindes variieren die monatlichen Kosten zwischen ca. 1'300 und 1'800 Franken.
Ein Teil dieser Kosten wird durch familienergänzende Betreuung beeinflusst – viele Kinder unter 13 Jahren werden weiterhin durch Grosseltern, Kitas oder schulergänzende Angebote betreut. Im Jahr 2023 waren es beispielsweise rund 74,3% der Haushalte mit Kindern unter 13 Jahren, die mindestens einmal wöchentlich eine solche Betreuung benötigten. Der Wert der unbezahlten Betreuungsarbeit von Grosseltern wurde bereits 2018 auf rund 8 Milliarden Franken jährlich geschätzt.
Erwerbsausfall und -unfähigkeit: So sicherst du dich ab
Wenn beide Eltern angestellt sind, greifen in der Schweiz die erste und zweite Säule – also AHV/IV und Pensionskasse. Im Falle einer Krankheit oder eines Unfalls sind Erwerbsausfall oder Invalidität damit teilweise abgesichert.
Für Selbstständige ist die Situation etwas komplexer. Hier lohnt es sich, eine private Erwerbsausfallversicherung abzuschliessen – denn ohne diese fällt das Einkommen bei Krankheit oder Unfall möglicherweise ganz weg. Die Invalidenversicherung (IV) springt nur bei einem Invaliditätsgrad ab 40 % ein. Die Pensionskasse zahlt dann eine Rente, wenn eine Anstellung vorliegt und das Vorsorgeguthaben entsprechend hoch ist.
Für Kinder mit besonderen Bedürfnissen bietet die IV unter anderem Hilflosenentschädigungen, medizinische Massnahmen oder Assistenzbeiträge an. Eine gute Übersicht gibt’s im Merkblatt IV für Kinder.

Und was bei einem Todesfall?
Im Todesfall greift – je nach Familiensituation – die AHV, die Pensionskasse oder eine allfällige Lebensversicherung. Verheiratete Frauen haben Anspruch auf eine Witwenrente, wenn sie Kinder haben oder älter als 45 sind und die Ehe mindestens 5 Jahre gedauert hat. Männer haben Anspruch auf eine Witwerrente, solange sie Kinder unter 18 Jahren betreuen.
Kinder erhalten eine Waisenrente bis zum 18. Geburtstag – oder bis 25, wenn sie sich noch in Ausbildung befinden. Wenn beide Eltern sterben, sind doppelte Leistungen möglich.
Die Pensionskasse (BVG) sieht zusätzlich Leistungen für Hinterbliebene vor: Witwen-/Witwerrente, Waisenrente (25 %) oder Halbwaisenrente (15 %), je nach Reglement und Lohnhöhe. Wichtig zu wissen: Einkommen über CHF 126'000 sind nicht automatisch versichert – für diese Lohnanteile kann eine Zusatzversicherung nötig sein.
Auch die dritte Säule (z. B. 3a oder 3b) sowie Lebensversicherungen können zur Absicherung dienen – besonders für Konkubinatspaare, Selbstständige oder Alleinerziehende. Hier sollte man frühzeitig die Begünstigten schriftlich festlegen.

Auch für Scheidung und Trennung soll vorgesorgt sein
Trennt man sich oder lässt sich scheiden, ändern sich die Voraussetzungen für den Leistungsanspruch aus AHV und Pensionskasse. Geschiedene Frauen haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Witwenrente – etwa wenn sie Kinder haben und die Ehe mindestens 10 Jahre dauerte oder sie bei Scheidung über 45 Jahre alt waren.
Auch Pensionskassenleistungen können nach der Scheidung weiterhin fliessen, sofern sie im Urteil zugesprochen wurden. Unverheiratete, aber eingetragene Partnerschaften werden grundsätzlich gleichbehandelt, wenn sie mindestens fünf Jahre bestanden oder gemeinsame Kinder da sind. Im Konkubinat braucht es klare vertragliche Regelungen und Begünstigungserklärungen.
Vorsorge durch Vermögensaufbau
Kinder haben Zeit – und das ist in der Finanzwelt ein grosser Vorteil. Wer früh anfängt, kann mit kleinen Beträgen ein beachtliches Vermögen für Ausbildung, Mobilität oder erste Wohnung ansparen.
Neben dem klassischen Sparkonto bieten viele Banken inzwischen Fondsparpläne für Kinder an: Man zahlt monatlich einen festen Betrag ein, der in breit gestreute Fonds investiert wird. Das geht auch flexibel – etwa, indem man regelmässig die Kinderzulagen darauf überweist. Je nach Anbieter unterscheiden sich die Gebühren und die zugrunde liegenden Fonds deutlich. Ein Vergleich lohnt sich – gute Übersichten bietet z. B. vermoegen-vergleich.ch oder Finanzfluss.

Moderne Familienformen: Auf Nummer sicher gehen
Traditionelle Ehemodelle sind im Schweizer Vorsorgesystem oft besser geschützt. In Patchwork-, Regenbogen- oder Konkubinatsfamilien braucht es zusätzliche Vorkehrungen, damit im Ernstfall Leistungen fliessen. Dazu gehören:
- ein Konkubinatsvertrag,
- korrekt ausgefüllte Begünstigungen in der 2. und 3. Säule,
- unter Umständen eine private Lebensversicherung.
Auch die Frage, wer das Sorgerecht hat und ob es im Todesfall klare Regelungen gibt, sollte nicht offen bleiben. Wer unsicher ist, holt sich am besten eine unabhängige Vorsorgeberatung.
Neben Budget & Co zur Deckung der laufenden Kosten braucht es vor allem: Transparenz, gute Planung – und etwas Geduld. Denn Absicherung ist kein Einmalprojekt, sondern entwickelt sich mit deiner Familie mit.
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