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Down-Syndrom Absicherung und Hilfen vom Staat

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Wie sicherst du dein Kind mit Down-Syndrom ab und welche Hilfen bekommst du vom Staat?

Der 21. März ist Down-Syndrom-Welttag. Dieser Tag ist mir ein besonderes Anliegen, weil meine Tochter das Down Syndrom hat. Ich als Mutter weiss, dass ich meinen kleinen Engel um nichts in der Welt eintauschen würde, ich weiss aber auch, welche Sorgen damit einhergehen. Ich möchte meine Tochter abgesichert wissen, auch wenn ich einmal nicht mehr da bin. Und das ist der Grund, warum ich auch dir Tipps geben möchte, was du tun kannst, um dein Kind für die Zukunft finanziell abzusichern.

Wir würden dir hier gerne Zahlen geben, wie viele Menschen mit Down Syndrom aktuell in der Schweiz leben, aber genaue Zahlen gibt es nicht, es gibt nur Schätzungen!

Glaubst du nicht? Ist aber so. In jeder Gemeinde der Schweiz gibt es Geburten- und Sterberegister. Es werden alle Daten aufgenommen und zentral zusammen gefasst. Man kann das Alter und das Geschlecht der Menschen sammeln.

Für Down Syndrom gilt das nicht. Es wird nicht gezählt, wie viele Menschen in der Schweiz mit Down Syndrom geboren werden oder sterben. Es wird auch nicht gezählt, wie viele Schwangerschaftsabbrüche es in einer Schwangerschaft eines Kindes mit Down Syndrom gibt.

Traurig eigentlich, aber das ist die Realität und deshalb gibt es in der Schweiz auch nur geschätzte Zahlen: Aktuell umfasst diese Zahl ca. 5000 Menschen (Quelle: Touchdown21). Das ist ein Anteil von 0,06 % der gesamten Bevölkerung in der Schweiz.

Viele Menschen mit Down Syndrom haben Anspruch auf die Invalidenversicherung. Aber auch leider nicht alle und nur Erwachsene werden in der Statistik erfasst. Aktuell beziehen 1337 Männer und 1152 Frauen die Versicherung (Quelle: Touchdown21).

Gute Nachrichten für Eltern hinsichtlich der Versicherungsleistungen

Seit dem 1. März 2016 ist Down Syndrom vom Bundesrat in die Liste der Geburtsgebrechen aufgenommen worden. Das bedeutet, dass es sich um eine Behinderung von Geburt an handelt, die nicht behandelbar ist (im Sinne von Heilung).

Normalerweise brauchen Menschen mit Down Syndrom viele verschiedene medizinische Massnahmen. So wird an der Muskelschwäche (muskuläre Hypotonie) gearbeitet, Sprachtherapie, Ergotherapie, aber auch psychologischer Unterstützung, die sich mit der Intelligenzminderung (Oligophrenie) befasst.

Seit 2016 wird die Behandlung der unter 20-jährigen von der IV statt der Krankenversicherung übernommen.

Der Vorteil der IV ist, dass sie keinen Selbstbehalt erhebt. Deshalb sind Eltern oder auch die Betroffenen selbst finanziell entlastet.

Hat ein Mensch mit Down Syndrom das 20. Lebensjahr erreicht, übernimmt danach die OKP (obligatorische Krankenpflegeversicherung)die Kosten für die medizinischen Massnahmen.

Wie hoch sind die Kosten grundsätzlich für ein Kind in der Schweiz?

Aktuell beträgt die Zahl der Geburten in der Schweiz jährlich zwischen 86.000 und 87.000 Kindern.

Das BfS hat ermittelt, dass Haushalte von Paaren mit Kindern im Durchschnitt ein Bruttoeinkommen von 13.644 CHF haben und kinderlose Paare ein Einkommen von 12.758 CHF monatlich.

„Familien in der Schweiz“ ist eine Studie, in der unter anderem festgehalten wurde, dass Paare im Schnitt 819 CHF pro Monat für ein Kind ausgeben. Wenn sie mehrere Kinder haben, verringern sich die Kosten pro Kind. Bereits für Säuglinge sollte man Kosten von 300 bis 500 CHF pro Monat einplanen.

Möchtest du dein Kind mit Down Syndrom in die Betreuung in einem Kindergarten geben, muss nicht jeder Kindergarten dein Kind aufnehmen. Sie lassen sich die zusätzliche Betreuung bezahlen und das kann bis zu 400 CHF pro Tag kosten. Für diese Kosten kommen die Eltern privat auf.

Das BfS unterscheidet dabei zwischen direkten und indirekten Kosten. Die direkten Kosten sind die, die für den Konsum des Haushalts und der darin lebenden Kinder anfallen und die indirekten Kosten sind geringere Erwerbseinkommen und Haushaltsarbeiten, die nicht bezahlt werden.

Wie kannst du Vermögen für deine Kinder aufbauen?

Menschen mit Down Syndrom haben grundsätzlich eine geringere Lebenserwartung als Menschen ohne diese Behinderung. Momentan liegt die Lebenserwartung bei ca. 60 Jahren.

Aber dennoch sollte man als Eltern gewisse Vorsorge treffen, dass die Kinder finanziell abgesichert sind, speziell, wenn sie einmal alleine auf sich gestellt sein sollten.

Ab dem 20. Lebensjahr übernimmt die IV (Invalidenversicherung) die Kosten für Behandlungsgeräte und Erwachsene mit Down Syndrom erhalten eine Rente.

Darunter erhalten die Familien Hilfeleistungen wie die Hilflosenentschädigung und Freistellungen von Zahlungen für öffentliche Verkehrsmittel. Darüber hinaus unterscheidet sich die Vermögensbildung für Menschen mit Down Syndrom nicht anders als die für andere Kinder.

Um Vermögen für deine Kinder aufzubauen gibt es verschiedene Möglichkeiten:

  • Das klassische Sparkonto oder andere Sparvarianten: Hier wird im Namen des Kindes ein Konto eröffnet. Es kann Geld angespart werden, so wie es die Familie gerne möchte. Entweder zahlen die Eltern monatlich einen gewissen Betrag dort ein oder es werden Gelder für Geburtstage oder besondere Anlässe auf diesem Konto hinterlegt. Die verschiedenen Anbieter haben sehr unterschiedliche Konditionen, die du dir genau ansehen solltest, z.B. kostenlose Kontoführung oder auch die unterschiedlichen Zinskonditionen. Der Vorteil ist, dass du von geringen oder keinen Gebühren und Vorzugszinsen profitierst. Das Geld steht dir jederzeit zur Verfügung. Allerdings ist hier die Rendite weniger attraktiv, wenn du zum Beispiel das Kindergeld von 250 CHF monatlich einzahlst. Bei einer Verzinsung von 0,5 % sind das in 20 Jahren gerade einmal 63.081 CHF, wobei 3.081 CHF Zinsen sind - die Inflation ist hier auch noch nicht einkalkuliert.
  • Fondskonto oder Fondssparen: Bei diesen Lösungen kannst du entscheiden, wie du in einen Sparfond einzahlst. Entweder zahlt man monatlich einen gewissen Betrag ein oder flexibel je nachdem, wie du Geld zur Verfügung hast. Dieses Geld wird dann in Wertschriften investiert. Die monatliche Einzahlung mit einem fixen Betrag ist ein Fondssparplan und die flexible Lösung ist ein Fondskonto. Du solltest immer beim jeweiligen Anbieter schauen, welche Lösungen er anbietet. Man kann dann schauen, in welchem Alter man die Zuteilung an die Kinder vornimmt. Hier kannst du mit einer durchschnittlichen Rendite auf dem SMI von 7,8% rechnen. Das macht bei dem Beispiel mit 250 CHF monatlich nach 20 Jahren immer 139.083 CHF aus, wovon die Rendite 79.082 CHF beträgt. 

 

Und wie sichere ich mein Kind finanziell ab, wenn ich selbst erwerbsunfähig werde oder sterbe?

So lange das Kind zu Hause lebt, übernehmen in der Regel die Eltern die Kosten. Was passiert dann aber, wenn es plötzlich kein Einkommen gibt oder ein Elternteil verstirbt? Keine Sorge, auch dafür gibt es Lösungen.

  • Abdeckungen durch Versicherungen: Die Unfallversicherung deckt die Schäden ab, die bei einem beruflichen Unfall entstehen oder auch anderweitig. Hier sind alle medizinischen Behandlungen abgesichert und auch finanzielle Unterstützung bereitgestellt. Sollte es zu einer längerfristigen oder dauerhaften Erwerbslosigkeit kommen, greift die Invalidenversicherung ein. Hierbei braucht man einen Invaliditätsgrad von 40 % oder mehr.
  • Pensionskasse: Sie trägt die Kosten für alle, bei denen die Invalidität durch eine Krankheit hervorgerufen wurde. Dabei liegt die Höhe der Leistungen in Abhängigkeit des Vorsorgeplans. Im Todesfall übernimmt die Pensionskasse auch die Hinterbliebenenrente.
  • Witwen/Witwerrente der AHV: Verheiratete Frauen haben einen Anspruch auf eine Witwenrente, wenn sie für den Unterhalt gemeinsamer Kinder aufkommen müssen und/oder älter als 45 Jahre alt sind und die Ehe 5 Jahre oder mehr bestanden hat. Männer erhalten eine Witwerrente (ca. 948 – 1'896 CHF im Monat), bis die Kinder 18 Jahre alt sind. Sobald das jüngste Kind 18 Jahre alt ist, erlischt der Anspruch. Die Rente berechnet sich nach der Höhe der Beiträge, wenn jemand lückenlos eingezahlt hat
  • Waisenrente der AHV: Stirbt ein Elternteil, haben Kinder bis zum 18. Lebensjahr Anspruch auf Waisenrente oder bis zum 25. Lebensjahr, wenn sie in Ausbildung sind. Sterben beide Elternteile, haben die Kinder Anspruch auf 2 Renten
  • Private Absicherung: Letztlich solltest du dir auch immer überlegen, ob du deine Kinder zum Beispiel mit einer Lebensversicherung privat absichern möchtest. Hier braucht es massgeschneiderte Lösungen, somit bleibt kein anderer Weg als die verschiedenen Angebote der Anbieter zu prüfen.
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Wir hoffen aufrichtig, dass die Schweiz in der Zukunft noch viel mehr Hilfen für Menschen mit Down Syndrom bereitstellt. Welche Tipps habt ihr noch, wie man seine Kinder zusätzlich finanziell absichern kann oder wo es Hilfe und Unterstützung gibt?

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