Wie liest du deinen Vorsorgeauszug aus der Pensionskasse?
Wenn du dich in einem Angestelltenverhältnis befindest und bei deine:r Arbeitgeber:in im Jahr mindestens 22.050 CHF verdienst, bist du automatisch als obligatorischer Teil in einer Pensionskasse versichert.
Deine Pensionskasse schickt dir jedes Jahr einen Auszug. Dieser Auszug ist wichtig, da du damit einen Überblick über deine Beiträge hast.
Du findest es genauso schwierig wie wir es fanden, den Auszug zu lesen? Keine Sorge, wir helfen dir!
Was ist die Pensionskasse überhaupt?
Wie du vielleicht weisst, besteht das Schweizer Vorsorgesystem aus drei Säulen. Die zweite Säule ist die berufliche Vorsorge und damit unser Thema heute.
Die zweite Säule ist dafür ins Leben gerufen worden, weil die erste Säule nur die minimalen Lebenskosten deckt. Die zweite Säule ist eine Ergänzung für dich im Falle von Invalidität oder Todesfall.
Die zweite Säule besteht aus dem obligatorischen und dem überobligatorischen Teil.
Der obligatorische Teil ist abgedeckt vom Mindestverdienst von 22.050 CHF bis zur oberen Grenze von 88.200 CHF.
Alles, was du mehr als das verdienst, ist der überobligatorische Teil.
Wenn du nicht arbeitest, einen Jahresbruttolohn von weniger als 22.500 CHF verdienst oder du einen Arbeitsvertrag von nicht mehr als drei Monaten hast, bist du nicht obligatorisch versichert.
Die erste Hälfte der Beiträge zahlst du als Arbeitnehmer:in, die andere der oder die Arbeitgeber:in.
Wenn du deine Stelle wechselst, kannst du die Beträge der Pensionskasse an den neuen Arbeitgeber überweisen lassen. So hast du keine Verluste in deinen Beiträgen.
Die Pensionskasse wird mit Renteneintrittsalter komplett an dich ausgezahlt.
Du kannst die Beträge auch vorher ausgezahlt bekommen, wenn du selbst genutztes Wohneigentum finanzierst, auswanderst oder dich selbstständig machst.
Du hast den Pensionskassen Ausweis erhalten, was machst du mit ihm?
Zuerst einmal ist es wichtig, die Angaben auf dem Ausweis zu prüfen. Dazu gehört, ob dein Altersguthaben richtig angegeben wurde. Das kannst du am besten mit dem Guthaben vom letzten Jahr vergleichen.
Ein weiterer Punkt, den es zu überprüfen gilt, ist der Jahreslohn. Schaue bitte nach, ob er korrekt angegeben ist.
Danach hebst du den Auszug gut auf. Am besten machst du das in einem Ordner zusammen mit den Auszügen aus den Jahren davor.
Wie liest du den Pensionskassen Auszug?
Wie der Auszug ausschaut, ist von Pensionskasse zu Pensionskasse unterschiedlich. Manche von ihnen sind ausführlicher als alle. Allen gemeinsam ist allerdings, dass sie die wichtigsten Angaben enthalten müssen.
Du hast darüber hinaus auch das Recht und einen Anspruch auf vollständige und regelmässige Informationen. Sollte es einmal vorkommen, dass dir eine Angabe fehlt, kannst du sie bei der Pensionskasse beantragen.
Wir werden dir nun in der Folge die wichtigsten Daten erklären. Das sind:
- Grunddaten zu deinem Lohn : Der gemeldete AHV Jahreslohn bei der Kasse ist dein Bruttolohn. Du findest ihn auch in deiner Steuererklärung. Das ist der Lohn auch für die erste Säule. Danach findet du den Koordinationsabzug. Er dient dazu, bei der Pensionskasse den versicherten Lohn zu bestimmen. Aktuell liegt der Abzug bei 25.095 CHF. Aus dem gemeldeten Jahreslohn minus Koordinationsabzug setzt sich dein versicherter Jahreslohn zusammen.
- Angaben zu deinem Altersguthaben : Das Guthaben entspricht dem Alterskapital, das du bisher angespart hast. Darin enthalten sind die Sparbeträge, die du und dein:e Arbeitgeber:in geleistet haben und die Zinsen, die sich bisher ergeben haben. Weiterhin werden hier auch die eingebrachten Freizügigkeitsleistungen mit enthalten erfasst.
- Prognose über Leistungen im Alter : Hier verwendet die Pensionskasse deinen jetzigen Lohn und gibt die eine Prognose darüber, wie deine Bezüge und auch das Altersguthaben aussehen werden, wenn du in Rente oder Frührente gehst. Dabei ist es allerdings wichtig zu wissen, dass es sich hier nur um eine Hochrechnung nach aktuell gültigen Daten handelt und je jünger du bist, desto unpräziser die Daten sind, da sich der Lohn und auch der Umwandlungssatz im Laufe der Jahre ändern werden. Hier werden auch die Leistungen bei Invalidität vor der Pensionierung oder im Todesfall mit aufgeführt.
- Finanzierung : Hier bekommst du einen Einblick darin, wie viel Geld die Pensionskasse wofür verwendet. Je nach Pensionskasse können diese Angaben unterschiedlich ausfallen. Wir gehen jetzt einfach mal davon aus, dass deine Pensionskasse transparent operiert. Dann kannst du den Anteil der Verwaltungskosten sehen, die Prämien für Invaliden- oder Todesfall, die Sparbeiträge für dein Altersguthaben und auch die Aufteilung der Beiträge, die du und der oder die Arbeitgeber:in leisten.
- Maximal möglicher Einkauf : Du hast die Möglichkeit, deine Altersrente zu erhöhen, wenn du zusätzliche Beiträge einzahlst. Das ist zum Beispiel möglich, wenn du früher weniger verdient hast. Hier sagt dir die Pensionskasse, wie hoch der Teil maximal ist. Diesen Beitrag, den du freiwillig entrichtest, kannst du von deinem steuerbaren Einkommen abziehen.
- Maximaler Vorbezug: Diesen Vorbezug kannst du in Anspruch nehmen, wenn du selbstständig wirst, auswanderst oder selbst genutztes Wohneigentum besitzt. Hier gibt dir deine Pensionskasse an, wie hoch dieser Betrag ist.
- Deckungsgrad : Hier kannst du dem Auszug entnehmen, wie deine Pensionskasse finanziell aufgestellt ist. Im idealen Falle sollte der Deckungsbeitrag immer bei 100 oder sogar mehr liegen. Wenn der Deckungsbeitrag auf unter 90 % sinken sollte, ist die Pensionskasse dazu verpflichtet, Massnahmen zu ergreifen. Das kann entweder eine Reduzierung der Leistungen sein oder tiefere Zinsen. Bitte achte darauf, dass der Deckungsgrad auf deinem Auszug genannt ist. Falls nicht, frage bei deiner Pensionskasse nach.
Wie du nun gesehen hast, ist es gar nicht so schwer, den Auszug aus der Pensionskasse zu lesen. Wie gesagt, nicht jeder Auszug sieht gleich aus, weswegen wir dir hier nun keine Beispiele gezeigt haben. Wir sind uns aber sicher, dass du mit den Informationen bestens ausgerüstet bist.
Was hast du für Erfahrungen mit deiner Pensionskasse gemacht?