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Topaktuell: Der Referenzzinssatz steigt erstmalig seit 2008 in der Schweiz

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Topaktuell: Der Referenzzinssatz steigt erstmalig seit 2008 in der Schweiz

Die Presse ist voll davon: Der Referenzzinssatz steigt erstmalig seit 2008 in der Schweiz. Er wird von 1,25 auf 1,5 % angehoben.

Das bedeutet auch, dass die Mieten steigen.

Was das für dich bedeutet, erklären wir dir hier.

Was ist der Referenzzinssatz?

Es handelt sich um den sogenannten hypothekarischen Referenzzinssatz, der für Mietverhältnisse ins Leben gerufen wurde. Im Jahr 2008 wurde er erstmalig erhoben mit dem Ziel, die Gestaltung der Mieten im Land zu vereinheitlichen.

Der Referenzzinssatz wird von der Schweizerischen Nationalbank berechnet aus den Zinssätzen aller inländischen Hypothekarkredite. Daraus wird ein Durchschnittswert abgeleitet, von dem der Referenzzins abhängt.

Das bedeutet, wenn die Hypotheken teurer werden, steigt auch der Referenzzinssatz. Im Umkehrschluss, wenn sie sinken, sinkt auch der Referenzzinssatz.

Das Bundesamt für Wohnungswesen teilt dann jeweils ein Mal im Quartal mit, ob sich der Referenzzinssatz verändert hat. Diese Veränderungen gelten dann sofort, wenn sie veröffentlicht werden.

Was hat der Referenzzins mit den Mieten zu tun?

Im Mietrecht der Schweiz ist verankert, dass die Mieten an den Referenzzinssatz gebunden sind. Das bedeutet, dass die Liegenschaftsverwaltung die Mieten anheben darf, wenn der Zinssatz steigt.

(Quelle BWO)

Bedeutet es nun, dass deine Miete steigt?

Ob die Miete erhöht wird, hängt davon ab, auf welcher Grundlage der Mietvertrag basiert.

Normalerweise wird in der Schweiz vermerkt, dass die Miete vom Referenzzinssatz abhängt.

Sollte das bei dir nicht der Fall sein, kannst du als Mieter:in auf der Webseite des Bundesamt für Wohnungswesen nachschauen, welcher Referenzzinssatz zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültig war.

Du kannst deine Miete auch auf der Webseite des Mieterinnen- und Mieterverbandes der Deutschschweiz nachschauen. Hier werden regionale Unterschiede mit einbezogen auf eine mögliche Mieterhöhung.

Wenn dein aktueller Vertrag auf einem Satz von 1,25 % basiert, kann die Liegenschaftsverwaltung die Miete erhöhen. Das gilt für alle Mietverhältnisse, in denen die Mieten in den letzten Jahren immer wieder gesenkt wurden und auch für alle Verträge, die ab dem März 2020 abgeschlossen wurden.

Es ist vielleicht wichtig zu wissen, dass die Mieten nicht angepasst werden müssen. Deshalb wurden in den vergangenen Jahren nicht immer die Mieten gesenkt, wenn der Referenzzinssatz ist.

Das bedeutet, dass es nicht unbedingt der Fall sein muss, dass bei dir die Mieten angehoben werden. Das kann im Moment noch niemand genau sagen, weil es von deiner Liegenschaftsverwaltung abhängt, was sie entscheidet.

Die Miete wird, wenn es der Fall sein sollte, ebenfalls um 1,5% steigen. Das bedeutet, wenn du in der Vergangenheit zum Beispiel 4000 CHF an Miete gezahlt hast, wird sie dann 4120 CHF hoch sein.

Übrigens kann die Miete auch unabhängig vom Referenzzinssatz steigen. Dazu wird als Grundlage der Landesindex für Konsumentenpreise herangezogen. Danach können Hausbesitzer bis zu 40% einer Teuerung auf ihre Mieter weitergeben. Wenn du an die aktuellen Krisen wie in der Ukraine denkst und der allgemeinen Teuerung, sind das Faktoren, die durchaus ins Gewicht fallen.

Ab wann ist mit einer Erhöhung der Miete zu rechnen?

Da es sich um eine Veränderung des Vertrages handelt, kann die Anpassung der Miete zum nächsten Kündigungstermin in Kraft treten. Man rechnet damit, dass in vielen Regionen deshalb ab Oktober die Mieten steigen werden. Das muss dann die Verwaltung allerdings ankündigen.

Du hast im Übrigen das Recht, wenn der Referenzzinssatz sinkt, dass du eine Mietreduktion beantragst. Entsprechende Musterbriefe kannst du beim Mieterverband erhalten.

Das BWO rechnet ausserdem damit, dass im Winter oder spätestens in 2024 der Referenzzinssatz noch einmal um 0,25% steigt. Das würde eine weitere Mieterhöhung von 3% bedeuten.

Kannst du dich gegen eine Erhöhung der Miete wehren?

Es ist wichtig, dass sich der Vermieter an die Fristen und Vorgaben hält, damit die Mieterhöhung rechtens ist. In diesem Fall kannst du nichts dagegen machen und muss sie akzeptieren. Wenn du es nicht möchtest, musst du den Vertrag kündigen.

Es ist wichtig, dass du in deinen Vertrag schaust. Ist dort ein Referenzzinssatz von 1,5% verankert, darf die Miete nicht erhöht werden. In diesem Fall musst du aber selbst aktiv werden und dich mit der Liegenschaftsverwaltung kurzschliessen. Du weist sie dann darauf hin und lässt dir eine schriftliche Bestätigung geben, dass die Miete nicht erhöht wird.

Solltest du deine Mieterhöhung anfechten wollen, gilt für dich eine 30-tägige Frist für die Anfechtung bei der Schlichtungsbehörde. Ist diese Frist verstrichen, gilt die erhöhte Miete als akzeptiert, auch wenn ein Fehler vorliegen sollte.

Wie sieht nun die Prognose für den Referenzzinssatz aus?

Momentan geht man davon aus, dass der Referenzzinssatz weiter steigen wird. Die Credit Suisse hat bereits Prognosen zur weiteren Entwicklung herausgegeben.

Es kann sein, dass die Inflation sich nur langsam abschwächt. Das würde bedeuten, dass bereits im Dezember mit einer weiteren Anhebung vom Referenzzinssatz aus 1,75% zu rechnen ist. Im Jahr 2024 würde er dann auf 2% steigen.

Von unserer Seite können wir dir raten, dich auf eine Erhöhung deiner Miete vorzubereiten.

Welche Tipps hast du für andere Leser, wie sie sich auf die Mieterhöhung vorbereiten können?

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